
Grundsätzlich erfolgt die Berechnung der Fristen des Verwaltungsrechts nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 187 ff BGB). Danach beginnt eine Frist regelmäßig mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses oder mit dem Beginn eines bestimmten Tages un...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.